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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Online - Ersatzteilgeschäft


1. Angebot und Vertragsschluss

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Das Angebot in den elektronischen Medien ist für uns freibleibend. Er stellt kein für uns bindendes Angebot dar, wir übernehmen damit kein Beschaffungsrisiko. Wir behalten uns vor, Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, sowie Produkteigenschaften zu ändern.
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Die in unserem Online-Angebot enthaltenen Angaben, Abbildungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstigen technischen Daten sowie in Bezug genommenen DIN-, VDE-Normen oder -Daten stellen keine Garantien (Zusicherungen) sondern lediglich Beschaffenheitsangaben dar, die bis zum Zustandekommen des Vertrages jederzeit berichtigt werden können. In Angeboten enthaltene technische Angaben stellen nur dann Garantien dar, wenn sie ausdrücklich als Garantie oder Zusicherung bezeichnet werden, im übrigen lediglich Beschaffenheitsangaben.
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Die Bestellung des Kunden ist für diesen ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung durch Auftragsbestätigung in Textform annehmen.
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Sämtliche im Rahmen der Registrierung oder Bestellung erfassten Kundendaten werden von uns gespeichert und zum Zwecke der Bestellabwicklung und Kundenbetreuung weiterverarbeitet.


2. Gefahrenübergang

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Die Ware wird, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, auf Verlangen des Kunden an die von diesem gewünschte Lieferadresse versandt (Versendungskauf gem. § 447 BGB). Die Gefahr geht, auch bei Versendung von einem Lager und im Fall eines Streckengeschäftes bei Versendung ab Lager unseres Vorlieferanten auf den Kunden über, sobald die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde. Auf Wunsch des Kunden schließen wir auf seine Kosten eine Transportversicherung ab.
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Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
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Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Mängelrechte entgegenzunehmen.


3. Eigentumsvorbehalt

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Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen Zugriffen Dritter auf die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren (Vorbehaltsware), insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beschlagnahmen, und von allen an der Vorbehaltsware eingetretenen Schäden unverzüglich zu unterrichten. Sofern die Ware in ein Land gesendet wird, in dem der vorstehende Eigentumsvorbehalt nicht in vollem Umfang wirksam ist, ist der Kunde verpflichtet, uns eine gleichwertige Sicherheit zu verschaffen.


4. Lieferung, Verzug

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Wir behalten uns vor, Teillieferungen vorzunehmen.
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Wir haften dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.

Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
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Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.


5. Zahlungsbedingungen, Preise

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Es gelten die Nettopreise in Euro, die am Tage der Bestellung in unserem Online-Angebot angegeben sind, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
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Alle Lieferungen erfolgen ab Werk. Die bei uns tatsächlich entstehenden Versandkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
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Unsere Rechnungen sind ausnahmslos 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüllungshalber angenommen. Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unserem Konto. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung.
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Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis.
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Wir behalten uns bei Zahlungsverzug des Kunden vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen.


6. Gewährleistung und Haftung

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Die Gewährleistung erstreckt sich auf einwandfreies Material, sachgemäße Ausführung sowie auf einwandfreie Funktion der Elektronik und Firmware, wobei hier die Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers gelten. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleiß sowie Schäden, die infolge höherer Gewalt, mangelhafter Unterhaltung, roher, unsachgemäßer Behandlung oder Überlastung entstanden sind. Wird fremdes Personal mit der Reparatur von gelieferter Elektronik oder Firmware beauftragt, erlischt unsere Gewährleistungsverpflichtung.
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Wir leisten Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
  • bei Vorsatz sowie bei Übernahme einer Garantie bezüglich der vereinbarten Beschaffenheit in voller Höhe;
  • bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte;
  • in anderen Fällen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht und bei Verzug, und zwar auf Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens, begrenzt auf die von uns abgeschlossene Haftpflichtversicherung, deren Bedingungen bei uns eingesehen werden können.
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Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Uns steht der Einwand des Mitverschuldens offen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung sowohl hinsichtlich der Voraussetzung als auch der Höhe nach auf den Umfang der Deckung unserer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Grundlage unserer Betriebshaftpflichtversicherung sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen (AHB). Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung sind:
  • EUR 1.000.000,- pauschal für Personen - Sach - und Vermögensschäden EUR 1.000.000,- je Schadensfall für Vermögensschäden durch Betriebsunterbrechung / Gewinnausfall 2-fach maximiert p.a. EUR 1.000.000,- je Schadensfall für Bearbeitungsschäden 2-fach maximiert p.a. EUR 1.000.000,- je Schadensfall für Produkt- und Vermögensschäden (mangelhafte "Hardware") 2-fach maximiert p.a.
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Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis.
e
Wir behalten uns bei Zahlungsverzug des Kunden vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen.


7. Verjährung

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Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung. Besteht der Rechtsmangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen die Ware herausverlangt werden kann, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
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Für sonstige Ansprüche des Kunden aus Vertrag sowie aus einem Schuldverhältnis gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsfristbeginn. Die Ansprüche verjähren spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen.
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Bei Personenschäden sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.


8. Gerichtsstandsklausel und Rechtswahl

a
Gerichtsstand ist München. Es gilt deutsches Recht.




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